Moin,
Hallo TomIRL.
Auch ohne JS muss das Impressum AFAIK erreichbar sein. Von den widerlichen Browserweichen einmal ganz zu schweigen...
Wer legt fest was die meisten Umstände sind?
Das Gesetz.
Das ist sachlich falsch...
Das Gesetz läst sich genau darüber nicht aus.
Aus diesem Grunde kommt es immer wieder zu Verfahren.
Das Gesetz kennt kein JS keine W3 und kein HTML.
Irgenwelche Nebenschauplätze mit irgendwelchen buggy Bezahlbrowsern würde ich als Betreiber auch ignorieren. :-)
Hä?
Smiley erkannt?
Buggy ist Opera IMHO allemal, ich weiß es sehen andere durchaus anderes.
Kannst Du vielleicht mal den gesetzlichen Wert von Impressum erläutern?
Nur zum Verständnis: Wert hat in meiner Aussage keinen monetären Charakter. Vielmehr meinte ich damit die Verwendbarkeit eines Impressums, falls es zu juristischen Auseinandersetzungen kommen sollte.
Du solltest zunächst mal definieren was eine juristische Auseinandersetzung ist.
Ich setze mich mit jedem Geschäftsvorgang juristisch auseinader. Auch ein Kaufvertrag ist eine juristische Auseinandersetzung.
Wenn Du meinst dass du wegen eines fehlerhaften Impressums abgemahnt werden kannst, dann ist dass zunächst auch mal richtig.
Aber wer darf Abmahnen?
Ich Dich? vielleicht? Vielleicht auch nicht...
Ist ein sinnvolles und vollständiges Impressum vorhanden, ist das Risiko niedriger, besteht keines, entsprechend höher, steht nur allgemeines Geschwafel drin („Mit dem Urteil...“) ist das Impressum wertlos.
Auch diese Aussage ist so nicht richtig..
Ein Impressum wird nicht wertloses wenn da drinsteht Mit Urteil blablabla...
Wichtig ist ausschließlich, dass alle gesetzlich vorgeschriebenen Angaben enthalten sind.
Die rechtsfähighkeit anderer Angaben steht auf einem ganz anderen Blatt.
Viele Grüße TomIRL