Moin!
Ich glaube, kein Richter würde für den Fall, dass jemand Daten einer Datenbank nicht rausrücken will, weil man sich zerstritten hat, auch nur eine Minute Beugehaft anordnen.
Die Formulierung "kann bis zur Beugehaft gehen" impliziert selbstredend, dass ich mich mit dem Wert der Datenbank nicht beschäftigt habe, denn ob der Richter unter Umständen und nach anderen angezeigten Maßnahmen eine Anordnung von Beugehaft vornimmt hängt letztendlich genau von deren Wert ab. Außerdem natürlich vom Bundesland... und davon ob es Montag ist, es regnet, des Richters Frau ihm den Sex verweigert, wieviele von dessen grauen Zellen der Suff zu Schleim gemacht hat, ob der Richter mit Beckstein oder Schily genetisch verwandt ist, seine Tochter früh mit der Tür geknallt hat, was das Finanzamt zu seinen Steuerwünschen schrieb, ob Coca Cola wegen seiner Zuckerkrankheit verurteilt wurde, man einen jüngeren Kollegen an ihm vorbei befördert hat...
Das mit dem "zerstritten" entspricht zivilrechtlich einer ganz normalen Trennung einer geschäftlichen Partnerschaft. Ich habe auch weder behauptet, dass das Verfahren einfach wird, noch dass es schnell geht, denn vermutlich wird zuvor auch noch festgestellt werden müssen, wer denn worauf Anspruch hat.
MFFG (Mit freundlich- friedfertigem Grinsen)
fastix®
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