Tag Thomas.
Freiwillige Feuerwehren sind ja Einrichtungen der Kommunen.
Nicht unbedingt. Sie können auch eingetragener Verein sein, was du zuerst klären müsstest. In diesem Fall ist die Anbieterkennung relativ einfach. Sollte dem nicht so sein, ist die FF eine hoheitliche Einrichtung der jeweiligen Gemeinde (und damit eigentlich ohne eigene Rechtspersönlichkeit), da die Kernaufgaben einer FF ja in aller Regel hoheitliche Aufgaben sind. In diesem Falle würde ich persönlich es so machen:
Freiwillige Feuerwehr Blahdorf
Musterstraße 1
12345 Blahdorf
Wehrleiter: Florian Feuerstein
Telefon: 0123/456789
E-Mail: scheff@ff-blahdorf.de
Die Freiwillige Feuerwehr Blahdorf ist eine hoheitliche Einrichtung der:
Gemeinde Blahdorf
vertreten durch Frau Bürgermeisterin Wichtig
Musterstraße 2
12345 Blahdorf
Telefon: 0123/456-0
E-Mail: scheffin@gemeinde-blahdorf.de
Das ist allerdings nur meine bescheidene Meinung, rechtssicher Auskunft kann dir nur ein Anwalt geben. Hat die Gemeindeverwaltung keine eigene E-Mail, kann man sie m.E. auch weglassen.
Siechfred
«Ich liebe euch doch alle!»