Hello,
mmmhh... an der Argumentation gibt's nur einen Haken: Wenn ich ein Bild öffne, stellt das im Grunde auch die Maschine dar. Das Anzeigen eines Bildes kann nur geschehen, weil sich vorher einer Gedanken gemacht hat, wie er sein Bild in Pixel kriegt (Scan, Digicam, malen). Die Darstellung der Oberfläche hat sich auch kein Computer überlegt - die genaue, oder zumindest ungefähre (wg. flexiblen Symbolleisten) Darstellung hat sich ganz am Anfang auch ein Programmierer überlegt.
Für die Nutzugn genau dieser Darstellungen hast Du aber bezahlt.
Das Nutzungsrecht an deiner Programmkopie ist also auf Dich übergegangen. Nicht jedoch das Vervielfältigungsrecht an dem Werk als solches. Das musst Du sauber trennen.
Wenn man das noch weiter spinnt: Ein Screenshot von einem GPL-Programm würde dadurch unter der GPL stehen, und wenn du den Screenshot in einer Dokumentation verwenden würdest, müsste diese auch unter der GPL stehen (vergleichbar dem Linken einer GPL-Bibliothek)...
Eben nicht. Du schaffst ja mit einem Werkzeug, dass zu Deiner freien Verfügung steht (in dem oberen Falle durch Lizenzgebühr, in dem unteren durch die besondere Vertragsgestaltung) ein neues Werk. Dieses Werk gehört nur Dir.
Auch ein massenhaft gefertigter Dachziegel untgerliegt dem Urheberrecht. Allerdings hast Du für die "freie Nutzung" bezahlt. Was Du damit machst, ist Dein Problem. Du darft nur nicht den Dachziegel selber kopieren. Dass Software nun in gewisser Weise selbstreproduzierend ist, liegt in der Eigenschaft des Werkes selber und gehört zum bestimmungsgemäßen Gebrauch, es sei denn, du hättest in das Werk selber weiter als lizensiert eingegriffen (also z.B. durch "Knack-Patches").
Die Verwendung der Bilder ist mit dem ordentlichen Kauf der Software lizensiert worden. Darauf hast Du, zumindest in DE und noch, unbedingten Vertrauensschutz.
Harzliche Grüße aus http://www.annerschbarrich.de
Tom
Fortschritt entsteht nur durch die Auseinandersetzung der Kreativen
Nur selber lernen macht schlau