Hallo,
Wenn Du keine Person des öffentlichen Lebens bist, dann musst Du zustimmen, da dann "das Recht am eigenen Bild" gilt. Das Bild selber darfst Du aber auch nicht verwenden, wenn es der Fotograf nicht gestattet, oder der maßgeblich beteiligte Requisiteur oder Regisseur (als Selbständiger, nicht als Angestellter) querschießt.
die Aspekte meinte ich zwar nicht, ist aber auch interessant.
Bei Gruppen darf wohl noch veröffentlicht werden, war es
etwas ab 5 Personen?
Und wichtig ist wohl auch der Kontext, ein öffenlicher Auftritt
etwa von einem ganz unbekannten Musiker sollte vmtl. ausreichen um
zumindest Fotos vom Auftritt machen und veröffentlichen zu dürfen?
Wenn Du die Fan-Mütze kaufst, und zum Wiederverkauf anbieten willst, darfst Du sie auch fotografieren und veröffentlichen, da das Recht der Verwendung des Logos in Einheit mit der Mütze auf dich übergegangen ist, für den ursprünglichen Rechtsinhabe also abgegolten ist.
Da war doch mal etwas mit gefälschten Produkten bei ebay, da sind
wohl Verletzungen irgendwelcher Rechte durch die veröffentlichten Fotos, also nicht nur durch die betr.. Poduktpiraterie, gesehen
worden.
Sehr merkwürdig da es sich m.E. um das Foto eines einzelnen
gebrauchten Teils handelte, und die Fälschung wohl auch nicht
einfach erkennbar war.
Wenn Du das Logo auf der Mütze aber nun fotografierst und dann fototechnisch auf Deine von Dir gefertigten Lautsprecherboxen kopierst und das dann so verbreitest, ist das ein Verstoß.
Was aber wenn ich 2 originale Mützen kaufe und damit 2
kleine Boxen beziehe?
Grüsse
Cyx23