Kalle_: Nachgezeichnetes Foto = Urheberrechtsverletzung?

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Wenn ich ein (nicht lizenzfreies) Foto von Hand nachzeichne, d.h. _nicht_ mittels Grafiksoftware verfremde, darf ich diese Zeichnung dann geschäftlich nutzen? Oder ist allein die Bildidee (das Arrangement) schon durch das Urheberrecht geschützt?

Bin kein Jurist, habe aber mal einen Prozess in zweiter Instanz vor dem OLG verloren, weil ich Links auf Firmen- Seiten gesetzt habe, die Kunden eines Mitbewerbers waren. Grund: Vollständiges WWW- Verzeichnis meines damaligen Ortes.
http://www.online-recht.de/vorent.html?OLGCelle990512

Trotz Link- Genehmigung der Kunden konnte der Mitbewerber erfolgreich behaupten, ich würde eine hohe eigene Kundenzahl vorgaukeln und SEINE Leistung zu meiner machen. Das Gericht versetzte sich in den dümmsten anzunehmenden User (DAU), der natürlich frei erfunden war.

Also - du machst die Vorleistung eines anderen relativ bequem zu deiner. Das riecht sehr nach Streit. Stell dir vor, ich fotografiere den Eingang der Deutschen Bank und zeichne dann das dort abgebildete Logo von Hand nach. Glaubst du, ich darf das dann ungestraft geschäftlich nutzen?

LG Kalle