Manuel B.: Achtung neue Abwahnpraktiken

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Hi,

Klar. Explorer auch ;-)

Es ist ein kleiner Unterschied, ob ein Wort als Name Markenrechtlich geschützt ist, oder ob die blose Aufzählung erfolgt.

Ich darf das Wort "Explorer" jederzeit auf einer Webseite verwenden. Ich darf aber nicht eine Software unter diesem Namen vertreiben.

Du vermischt hier zwei grundsätzlich verschiedene Dinge.