Hallo Robert,
OK, das habe ich verstanden. Wie verhält sich denn das Urheberrecht, wenn ich das Rootkit von meinem PC werfe? Umgehe ich damit nicht einen äußerst wirkungsvollen Kopierschutz?
Nein, zumindest IMHO nicht. Durch das Entfernen des Rootkits kopierst Du ja die Daten von der CD nicht. Erst, wenn Du das Rootkit entfernst *und* die Daten von der CD kopierst, _könntest_ Du ein Problem mit dem UrhG bekommen (allerdings bezweifle ich, dass ein Kopierschutz, der sich *ausschließlich* auf die Windows-Autorun-Funktionalität verlässt, die selbst unter Windows abgeschaltet sein kann, als »wirksam« im Sinne des Gesetzes bezeichnet werden kann; jedoch bezweifle ich, dass das Autorun-Programm die einzige Maßnahme von Sony BMG ist, wahrscheinlich dürfte die CD in irgend einer Weise nicht standardkonform sein, um das Kopieren auch anderweitig zu erschweren - und *das* zu umgehen dürfte das UrhG verletzen, auch wenn ich persönlich so etwas nicht als wirksam ansehen würde, die Gerichte werden das wohl tun). Wenn Du das allerdings nur privat für Dich machst (damit meine ich *keine* Kopie für Freunde sondern bspw. eine Kopie auf einen MP3-Player von Dir oder ähnliches), besteht keine strafrechtliche Gefahr für Dich konkret, das ist zwar illegal, aber straffrei - ob der Rechteinhaber einen Schadensersatzanspruch hat (ich nehme an nicht, da Du, wenn Du das Musikstück durch den Kopiervorgang an niemanden anderen als Dich selbst weitergibst, keinen Schaden verursachst - ich bin aber kein Jurist), weiß ich nicht, ein Unterlassungsanspruch besteht in jedem Fall.
Viele Grüße,
Christian