Hi,
Laut dem, was ich bereits gehört habe und in der Wikipedia finden kann, ist eine EULA eben nicht wirklich mit unseren AGB vergleichbar, welche zumindest dann gültig sind, wenn sie bestehendes Recht nicht verletzen.
Wo befindet sich denn bei einer Musik-CD, die man im Laden kauft, eine solche EULA?
Wenn es im Laden AGB gibt, dann sind es die des Ladens, nicht die von Sony.
Alles schriftliche, was sich innerhalb der CD-Packung, die ja üblicherweise in Plastik verschweißt ist, befindet, kann kein Vertragsbestandteil sein, denn die Plastikfolie darf man ja erst nach dem Kauf öffnen ("Öffnen der Verpackung verpflichtet zum Kauf"...), d.h. man müßte andernfalls Vertragsbestandteilen zustimmen, ohne sie zu kennen.
Selbst wenn im Laden AGB/EULA von Sony aushängen, dürften die kein Vertragsbestandteil sein - denn AGB/EULA von Herstellern sind nicht üblich.
Damit dürfte es sich um "überraschende" Klauseln handeln, die als solche ungültig sind.
cu,
Andreas
Warum nennt sich Andreas hier MudGuard?
Schreinerei Waechter
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