Thomas J.S.: im Nachhinein bedenklich! (Recht -> eher Ethik)

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Hallo,

meiner Meinung nach, faselst Du ziemlich viel!

Das ist natürlich ein sehr sachliches Argument von dir.

genauso sachlich, wie der Vorwurf an Reiner, daß er wohl zuviel Zeit hat...

Ist gut.

das sind ja auch zwei Dinge.
Wenn Du Posting vom Schulz was auszusetzen hast, dann sag mir, was es ist.

Das habe ich bereits, bitte lese meine vorherige Antwort.

  • Viele Leute zitieren in Ihrem Impressum das Urteil des Hamburger Landgerichts vom 12.05.98 zum Setzen von Links.
    Ich mache das grundsätzlich nicht, weil ich der Meinung bin, daß das Urteil in einer geistigen Umnachtung des Richters entstanden sein muß.

Es ist irrelevant was du davon hältst, _weil_ diese "Disclaimer" überhapt keine Bedeutung haben. Dazu gibt es schon genügend Literatur im Internet.

  • Vor rund 60 Jahren

Vor rund 488 Jahren ...
Vor rund 955 Jahren ...

Mann muss und soll zwar keineswegs vergessen was war, aber deshalb sollte man nicht in der Vergangenheit leben. Vor allem nicht in jene Vergangeheit.
Dass die Gesetzgebung dem Fortschreiten des Internets hinterher hinkt ist keine Frage, aber rechtfertig das, dass man selbst zu solch fragwürdigen Mitteln greift?

Grüße
Thomas