Hallo.
tja, würde ich sofort machen, wenn ich nicht eine 18 monatige mindesvertragslaufzeit am hals hätte.
Aber sie werden sich zumindest melden, wenn du kündigst die Zahlung einstellst. Entweder sie erfüllen dann ihren Teil des Vertrags oder es bleibt bei der Kündigung.
Sollte der Vertrag zeitweilige Minderleistungen in der Bandbreite abdecken, solltest du dich auf die Nichterreichbarkeit des Service beziehen. Dazu solltest du deine versuchten Kontaktaufnahmen aber dokumentieren und gegebenenfalls Zeugen hinzuziehen.
das zwei wöchentliche widerrufsrecht ist auch schon längst rum...
Wiederkehrende Fristen? Wie praktisch.
MfG, at