Hallo.
Damit hat das Gesetz, dass "eine Möglichkeit zu schnellen Kontaktafnahme" im Impressum vorschreibt seinen Zweck vollkommen verfehlt.
Das weiß ich, ändert aber offenbar nichts.
D.h. ich werde beides anbieten: E-Mail-Adress und Formmailer.
Ja, das doch ohnehin, oder hattest du jemals etwas anderes vor?
MfG, at