Moin,
Es gibt ja die berühmte Mitstörerhaftung. Wenn ein Mailserverbetreiber nicht in der Lage ist, seinen Front-MX so zu konfigurieren, dass dieser eingehende Mails an nichtexistente Postfächer direkt ablehnt, sondern diese erst einmal annimmt und später, weil weiter "innen" dann ein Mailserver feststellte, dass die Mail unzustellbar ist, dann ein Bounce zurückschickt - an den vollkommen unschuldigen Empfänger, dessen Adresse mißbraucht wurde, dann würde ich schon behaupten, dass man da gerichtlich einen Anspruch geltend machen könnte.
Das ist ja wohl nicht dein Ernst.
Genau das Gleiche gilt für die "Virus enthalten"-Rückmeldungen.
Das vielleicht schon eher. Den Lachtest vor Gericht besteht das aber bestimmt ebenfalls nicht.
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Henryk Plötz
Grüße aus Berlin
~~~~~~~~ Un-CDs, nein danke! http://www.heise.de/ct/cd-register/ ~~~~~~~~
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