Moin!
Es gibt ja die berühmte Mitstörerhaftung. Wenn ein Mailserverbetreiber nicht in der Lage ist, seinen Front-MX so zu konfigurieren, dass dieser eingehende Mails an nichtexistente Postfächer direkt ablehnt, sondern diese erst einmal annimmt und später, weil weiter "innen" dann ein Mailserver feststellte, dass die Mail unzustellbar ist, dann ein Bounce zurückschickt - an den vollkommen unschuldigen Empfänger, dessen Adresse mißbraucht wurde, dann würde ich schon behaupten, dass man da gerichtlich einen Anspruch geltend machen könnte.
Das ist ja wohl nicht dein Ernst.
Wer Auto fährt, und auch vollkommen unschuldig in einen Unfall verwickelt wird, kriegt auch immer einen Teil der Schuld ab. Gefährdungshaftung - man muß ja nicht zwingend mit dem Auto fahren, man geht die Gefahr freiwillig ein.
Ebenso bei Mails.
Genau das Gleiche gilt für die "Virus enthalten"-Rückmeldungen.
Das vielleicht schon eher. Den Lachtest vor Gericht besteht das aber bestimmt ebenfalls nicht.
Ich beabsichtige allerdings nicht, das mal gerichtlich ausprobieren zu lassen. Denn das würde bedeuten, dass massiv Bounce-Mails verschickt würden, der Nerv-Faktor liegt hierbei sicherlich im Bereich "macht das eigene Postfach nahezu unbenutzbar", z.B. weil sich innerhalb kurzer Zeit mehr als die erlaubte Menge Mails ansammelt und keine regulären Mails mehr empfangen werden können.
Bevor sowas aber passiert, schreibe ich den bösen Bounce-Server lieber auf die Blacklist. Soll sich doch der Verursacher-Postmaster damit rumärgern. :)
- Sven Rautenberg
My sssignature, my preciousssss!