hallo Günni,
Nach einem Beschluß des OLG Frankfurt am Main vom 27.10.2005, Az. 16 W 17/05 ist „Dialer-Parasit“ eine zulässige Überspitzung http://www.heise.de/newsticker/meldung/65852.
Es ist erstaunlich, mit welcher Konsequenz du dich mühst, die dir doch längst gut bekannten Regeln der Verlinkung hier im Forum zu mißachten. Du scheinst da immer nur etwas "daneben" zu "sein" - und da du als Altsprachler selbstverständlich das deutsche "daneben" in das altgriechische "para" übersetzen kannst und auch weißt, daß "Sein" und "Benehmen" im Lateinischen durchaus synonym gebraucht wurden, hätte dir längst in den Sinn kommen können, daß ein "Parasit" eigentlich ein "Danebenseiender" ist - tatsächlich vermutete man in der klassischen griechischen Antike, daß beispielswiese Paranoiker irgendwie "Danebenseiende" wären.
Aber du brauchst deine vorzüglichen altsprachlichen Kenntnisse gar nicht so weit zu bemühen, da du ja das "Satiricon" des "arbiter elegantiae" Petronius selbstverständlich zu deiner Lieblingslektüre gemacht hast und demzufolge weißt, daß das erst von ihm inaugurierte Wort "Parasit" eigentlich eine zärtliche Umschreibung für einen Gast war. Die Literaturgeschichte hat, nach gründlicher Kenntnisnahme seines Werks, bedauerlicherweise später daraus das Lexem "ungebetener Gast" gemacht. Das muß dich allerdings nicht anfechten. Ungebetener Gast bist du ja eh.
Nach einer Entscheidung des 2. Strafsenats des OLG Frankfurt (NStZ-RR 2000, 368 ff.) handelt es sich bei der Bezeichnung von Asylbewerbern als "Sozialparasiten" um strafbare Volksverhetzung
Tja, es ist bedauerlich, daß du dafür extra einen Gerichtsbeschluß heranziehen mußt. Hätte dir nicht deine eigene Empörung beim Gebrauch dieses Wortes eigentlich in die Tippfingerchen diktieren müssen, daß das schon allein vom Wortsinn her eine Klitterung ist, die jedem Gebildeten deiner Couleur das Schaudern den Rücken herab und die Haare zu Berge treiben muß?
Das LG Düsseldorf (MMR 2003, 65; http://www.heise.de/newsticker/meldung/28975 ) hat einen Internet-Gästebucheintrag, wo ein Rechtsanwalt als "Parasit" bezeichnet worden war untersagt
Nunja, Landesgerichte verfügen natürlich nicht immer sofort über dieselbe allumfassende Bildung, die dir abrufbereit zur Verfügung steht. Man muß das mit Nachsicht durchlesen.
Der Begriff Parasit bedeutet "Schmarotzer" (Duden, Deutsches Universalwörterbuch, 2. Aufl. 1989)
Siehst du mal. Deine Bildung hätte dir längst signalisieren müssen, daß, wer ein sprachgeschichtlich derart kurzes Gedächtnis hat, als Begriffsinterpret nur unter Vorbehalt angesehen werden kann. Du hättest das natürlich wesentlich besser darlegen und die Wortschöpfung "Parasit" sicher sogar so klar und einleuchtend erklären können, daß sie auf dich selber hingedeutet hätte. Deine natürliche Bescheidenheit hat dich davon abgehalten. Das verstehen wir ja.
Grüße aus Berlin
Christoph S.