Cybaer: Bearshape & Co.

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Hi,

Der Grundsatz gilt vor allem für Unkenntniss der Gesetze. Man kann sich nicht damit herausreden, das Urheberrecht nicht zu kennen, wohl aber damit, dass man nicht erkennen konnte, dass ein bestimmtes Gesetz greift.

Jo, wenn dir jemand einen neuen Porsche für 5000 EUR aber ohne Papiere anbietet, dann hilft dir natürlich nicht, daß du nicht wußtest, das Autodiebstahl verboten ist und du ggf. damit zum Hehler geworden bist. Und wenn du dann zum Richter sagst: "Ich habe nicht gewußt, daß der Wagen geklaut war, ich schwör! Der Anbieter hat gesagt, es wäre nur ein Schnäppchen.", dann wird der Richter irgendwas von "lebenstypischer Erfahrung" erzählen - und dich verknacken.

Und so ist es eben auch, wenn Du ilegale Dateien downloadest. Nur daß der Transfer selbst bereits verboten ist und im Gesetz explizit drinsteht, daß du nicht *wissen* mußt, daß das Angebot illegal war, sondern daß es reicht, wenn es zu vermuten ist.

Wenn ein unbekanntes Stück irgendwo zum Download angeboten wird, kann man ja nicht wissen, dass das Angebot nicht legal ist.

Das muß man eben auch nicht "wissen".

Gruß, Cybaer

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