Moin!
Man wird sich also nur sehr schwer damit herausreden können, dass man von den heruntergeladenen Musikstücken nicht wußte, dass diese illegal (weil ohne Geld zu zahlen) angeboten wurden.
Ich glaube, damit kann man sich gar nicht herausreden. Unwissenheit schützt nicht vor Strafe.
Bleibt nun die Frage, was sich in der Sache "FTP-World" tut. Da haben Leute ja auf einer ziemlich irreführenden, weil die Legalität des Angebots versprechenden, Seite einen Vertrag geschlossen und bezahlt, um Downloads durchführen zu können.
In _so_ einem Fall wird das dann schon etwas schwierig, mit "war doch offensichtlich illegal" zu argumentieren.
Bei den kostenlos liefernden Tauschbörsen hingegen IST es offensichtlich illegal, geschütztes Material herunterzuladen, da geht es dann nur um die Frage: Ist das Material geschützt oder nicht. Die Mehrzahl der Dateien dürfte geschützt und damit illegal angeboten sein.
- Sven Rautenberg
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