Hallo,
Diese Ansicht ist aber wirklich sehr zweifelhaft. Es dürfte jedermann bekannt sein, dass man für die Musik der großen und etwas kleineren Stars im Laden Geld bezahlen muß.
Stimmt, in der Praxis dürfte man da mit der Nachweisbarkeit Schwierigkeiten haben, aber nur wenn es sich um bekannte Sachen handelt.
Ich traue mir nicht zu, bei jedem P2p-Angebot einwandfrei sagen zu können, ob es legal oder illegal ins Netz gestellt wurde.
Diese Argumentation ist irreführend, weil man dann ja nur die Upload-Mechanismen aus einem Client entfernen müßte und dann problemlos runterladen könnte, wie man will. Dem ist aber nicht so.
Wenn der Konsument nachweislich nichts von der Illegalität des Angebots weiss, ist dem tatsächlich so, soweit ich weiss: Der Anbieter haftet für die Legalität des Angebotes, nicht der Verbraucher.
Nur, was davon wiederrum vor gericht nachweisbar ist, steht auf einem anderen Blatt.