Cybaer: Bearshape & Co.

Beitrag lesen

Hi,

Wenn der Konsument nachweislich nichts von der Illegalität des Angebots weiss, ist dem tatsächlich so, soweit ich weiss: Der Anbieter haftet für die Legalität des Angebotes, nicht der Verbraucher.

"Unwissen schützt vor Strafe nicht." Schonmal gehört? =:-)

Will heißen: Er muß es nicht wissen, es reicht, wenn es (für Otto-Normalverbraucher) zu vermuten ist (also irgendwelche MP3s "normaler" Musikstücke gegen sehr wenig Gedl oder umsonst, oder Standardsoftware für wenig Geld, etc.

Gruß, Cybaer

--
Hinweis an Fragesteller: Fremde haben ihre Freizeit geopfert, um Dir zu helfen. Helfe Du auch im Archiv Suchenden: Beende deinen Thread mit einem "Hat geholfen" oder "Hat nicht geholfen"!