Hi,
Wenn der Konsument nachweislich nichts von der Illegalität des Angebots weiss, ist dem tatsächlich so, soweit ich weiss: Der Anbieter haftet für die Legalität des Angebotes, nicht der Verbraucher.
"Unwissen schützt vor Strafe nicht." Schonmal gehört? =:-)
Will heißen: Er muß es nicht wissen, es reicht, wenn es (für Otto-Normalverbraucher) zu vermuten ist (also irgendwelche MP3s "normaler" Musikstücke gegen sehr wenig Gedl oder umsonst, oder Standardsoftware für wenig Geld, etc.
Gruß, Cybaer
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