Hallo Eddie,
Zitate sind ja erlaubt - mit Quellangabe. Ab wann ist es kein Zitat mehr?
Zulässig ist die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe,
wenn in einem durch den Zweck gebotenen Umfang
1. einzelne Werke nach dem Erscheinen in ein selbständiges
wissenschaftliches Werk zur Erläuterung des Inhalts aufgenommen werden,
2. Stellen eines Werkes nach der Veröffentlichung in einem selbständigen
Sprachwerk angeführt werden,
3. einzelne Stellen eines erschienenen Werkes der Musik in einem
selbständigen Werk der Musik angeführt werden.
Grüße
Roland