Hallo
Ich meine eine GEZ-Gebührenpflicht (Denkansatz: Die Zeitung ist ein Rundfunkempfangsgerät im Sinne dieses Staatsvertrages, da es durch den Abdruck des ö.r. Kommentars auch irgendwie zur drahtlosen Sichtbarmachung oder Aufzeichnung von Rundfunkdarbietungen geeignet(!) ist). Ich hoffe es wird deutlich, dass dieser Idee natürlich ein ordentliches Stück Sarkasmus innewohnt :-).
Wieso das denn? Schließlich werden in nicht allzu naher Zukunkft auch Rechner mit Internetanschluss GEZ-pflichtig. Und das, weil man als jemand, der Zugang zu einem solchen Gerät hat, auch die Programme des ö.r. Rundfunks als Internetradio empfangen kann. Auch wenn man das garnicht tut, und dieses Medium nicht das das ö.r. Rundfunks ist, wie dein Postingtitel schon sagt.
Wie es auch in einem Editorial einer c't-Ausgabe (sinngemäß) hieß: Da das Chelloquartett des Streicherorchesters von NDR 17 gelegentlich in der Fußgängerzone von ... musiziert, werden auch die Bürger von ... GEZ-pflichtig, die weder ein empfangsbereites Rundfunk- noch ein Fernsehgerät besitzen.
Irgendwann ist es soweit, dass der ö.r. Rundfunk, wie aus anderem Grund zu unseligen Zeiten schon einmal üblich, per Lautsprecher an jedem Laternenpfahl verbreitet wird. Dann wird auch jedwede Person GEZ-pflichtig.
Und ich befürchte, so oder ähnlich wird es kommen.
Was ist also an deinen Überlegungen so abwegig?
Tschö, Auge
Die Musik drückt aus, was nicht gesagt werden kann und worüber es unmöglich ist zu schweigen.
(Victor Hugo)
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