Ist eine Gebühr auf die Internetnutzung nicht gegen das Grundgesetz?
a) es hat nichts mit Funk zu tun, dann müsste eine neue Gebühr anfallen und dürfte nocht Rundfunkgebühr heißen
b) es handelt sich nicht um streaming Signale sobald man im Internet ist. Der Empfang ist also nicht garantiert.
Informationen stehen auf Abruf bereit wenn man sie anfordert.
c) hat man in der BRD nicht das Recht auf Meinungsfreiheit?
d) setzt man eine gleiche Wahrscheinlichkeit für jeden Besuch einer im Internet besuchbaren Seite voraus
würde der Gebührenpreis pro Aufruf einer ARD oder ZDF Seite, etc gegen Null konvergieren
Welche Berechtigung hätte eine Gebühr auf Computer? Eine Gebühr auf TV Karten würde noch Sinn machen nicht aber auf Internetanschluss an sich.