Hi,
zusätzlich noch ein paar Zitate von gez.de
Ich nutze mein Fernsehgerät nur zum Anschauen von DVDs und Videos. > Muss ich mein Fernsehgerät trotzdem bei der GEZ anmelden?
Ja. Die Anmelde- und Gebührenpflicht ist an das Bereithalten eines Rundfunkgeräts geknüpft, unabhängig davon, ob die Leistungen der Rundfunkanbieter genutzt werden.
Nicht ganz richtig. DVDs und Videos können über Scart-Kabel direkt übertragen werden. Unter der Voraussetzung, daß weder TV, DVD und Video (belegbar) einen Dekoder hat, über den ein Fernsehempfang möglich ist, fällt auch keine Gebühr an. Früher gab es zumindest einfache Video-Abspielgeräte - die heutigen müßte man wohl mehr oder weniger aufwendig "kastrieren".
Ein Rundfunkgerät wird immer dann zum Empfang bereitgehalten, wenn der Rundfunkempfang ohne besonderen zusätzlichen technischen Aufwand möglich ist.
Es kommt dabei nicht darauf an, ob und in welchem Umfang Programme tatsächlich empfangen werden oder ob das Gerät überhaupt genutzt wird. Für die Gebührenpflicht genügt es, wenn das Gerät z.B. durch einfache Handgriffe in Betrieb genommen werden kann.Und ich finde, die Kiste auspacken und anschliessen sind "einfache Handgriffe".
Wenn diese Kiste in Deinem Wohnzimmer steht oder es sich um einen tragbaren Mini-TV im Schrank handelt, sicher. Aber wenn erkennbar ist, daß ein _nur im Besitz befindliches_ Gerät nicht genutzt werden soll, dann mMn nicht. Ich stelle mir da z.B. den tatsächlich möglichen Fall vor, daß jemand vorübergehend in eine kleine Wohnung zieht und den Fernseher zusammen mit Teilen seiner früheren Einrichtung in einem - womöglch noch weit entfernten - Lagerraum unterbringt.
freundliche Grüße
Ingo