Gravenreuth: Pfändung einer Vereinsnamensdomain

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Hallo Günther,

Das LG Ulm (Az.: 3 O 11/05) stoppte durch Urteil die illegale Rechtsberatung durch Verein Abmahn... e.V., der in einem geschlossenem Bereich seiner Homepage eine Selbsthilfegruppe für Raubkopierer von Stadtplänen, Markenverletzern, Wettbewerbsstörern etc. betrieben hatte, bzw. dies duldete.

Kannst du die Behauptung, dass die Besucher der Webseiten, des von dir erwähnten Verins "Raubkopierer von Stadtplänen, Markenverletzern, Wettbewerbsstörern etc." sind unzweifelhaft für jeden einzelen Besucher belegen?

Muss ich das?
Man kann mich ja abmahnen ;-)

Mit freundlichen Grüßen

Günter Frhr. v. Gravenreuth
Rechtsanwalt, Dipl.-Ing. (FH)