Gravenreuth: Pfändung einer Vereinsnamensdomain

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Man kann mich ja abmahnen ;-)

Du meinst: verklagen.

Einer Klage muss/soll eine ABM vorausgehen. Wer will kann abmahnen/klagen.

Mit freundlichen Grüßen

Günter Frhr. v. Gravenreuth
Rechtsanwalt, Dipl.-Ing. (FH)