Günter Frhr.v.Gravenreuth : Pfändung einer Vereinsnamensdomain

Der BGH hat entschieden, dass die Rechte an einer Domain grundsätzlich gepfändet werden können (http://www.advocatus.de/heng/volltext.php?uid=bgh_VIIZB5_05 ). Vorher hatte in einem anderem Verfahren das LG München I entschieden, dass Domains, welche mit dem Familiennamen des Inhabers identisch sind, nicht pfändbar sind:

LG München I „Domain-Pfändung -"#familienname#.de" (Az. 20 T 2446/00); MMR 2000,565; CR 2000,620; COMPUTERWOCHE 12. Januar 2001, 52 (nur LS)
Wird einem Domaininhaber durch Zwangsvollstreckung eine aus seinem Nachnamen bestehende Domain entzogen die er nach dem Prioritäsprinzip befugt nutzt, stellt dies eine Namensverletzung im Sinne des § 12 BGB dar. Die Pfändung ist daher unzulässig.
Beschluss vom 28.06.2000
(Hiermit musste der BGH sich in dem o.g. Fall nicht befassen.)

Das LG Ulm (Az.: 3 O 11/05) stoppte durch Urteil die illegale Rechtsberatung durch Verein Abmahn... e.V., der in einem geschlossenem Bereich seiner Homepage eine Selbsthilfegruppe für Raubkopierer von Stadtplänen, Markenverletzern, Wettbewerbsstörern etc. betrieben hatte, bzw. dies duldete. Da die aus diesem Gerichtsverfahren resultierenden Kosten trotz Mahnung nicht bezahlt wurden, erfolgte nun u. a. eine Pfändung der Domain abmahn....de (AG Geislingen, Az.: 3 M 2048/05 - Zustellung an die DENIC als Drittschuldnerin am 19. Sept. 2005).

Anders als bei einem Familienname ist ein Vereinsname durch Beschluss der zuständigen Vereinsorgane beliebig änderbar. Der Verein Abmahn... e.V. ist daher auf die Domain abmahn....de nicht angewiesen. Ich gehe daher davon aus, dass der o.g. Beschluss des AG Geislingen ggf. auch in der Beschwerde bestand haben wird.

Mit freundlichen Grüßen

Günter Frhr.v.Gravenreuth
Rechtsanwalt, Dipl.Ing.(FH)

  1. Hallo Günther,

    Das LG Ulm (Az.: 3 O 11/05) stoppte durch Urteil die illegale Rechtsberatung durch Verein Abmahn... e.V., der in einem geschlossenem Bereich seiner Homepage eine Selbsthilfegruppe für Raubkopierer von Stadtplänen, Markenverletzern, Wettbewerbsstörern etc. betrieben hatte, bzw. dies duldete.

    Kannst du die Behauptung, dass die Besucher der Webseiten, des von dir erwähnten Verins "Raubkopierer von Stadtplänen, Markenverletzern, Wettbewerbsstörern etc." sind unzweifelhaft für jeden einzelen Besucher belegen?

    Falls nicht, muss man davon ausgehen, dass du dich gerade der üblen Nachrede und der Verläumdung schuldig gemacht hast.

    Grüße
    Thomas

    1. Hallo Günther,

      Das LG Ulm (Az.: 3 O 11/05) stoppte durch Urteil die illegale Rechtsberatung durch Verein Abmahn... e.V., der in einem geschlossenem Bereich seiner Homepage eine Selbsthilfegruppe für Raubkopierer von Stadtplänen, Markenverletzern, Wettbewerbsstörern etc. betrieben hatte, bzw. dies duldete.

      Kannst du die Behauptung, dass die Besucher der Webseiten, des von dir erwähnten Verins "Raubkopierer von Stadtplänen, Markenverletzern, Wettbewerbsstörern etc." sind unzweifelhaft für jeden einzelen Besucher belegen?

      Muss ich das?
      Man kann mich ja abmahnen ;-)

      Mit freundlichen Grüßen

      Günter Frhr. v. Gravenreuth
      Rechtsanwalt, Dipl.-Ing. (FH)

      1. Hallo Günther,

        Das LG Ulm (Az.: 3 O 11/05) stoppte durch Urteil die illegale Rechtsberatung durch Verein Abmahn... e.V., der in einem geschlossenem Bereich seiner Homepage eine Selbsthilfegruppe für Raubkopierer von Stadtplänen, Markenverletzern, Wettbewerbsstörern etc. betrieben hatte, bzw. dies duldete.

        Kannst du die Behauptung, dass die Besucher der Webseiten, des von dir erwähnten Verins "Raubkopierer von Stadtplänen, Markenverletzern, Wettbewerbsstörern etc." sind unzweifelhaft für jeden einzelen Besucher belegen?

        Muss ich das?

        Ja.

        Man kann mich ja abmahnen ;-)

        Du meinst: verklagen.

        Grüße
        Thomas

        1. Man kann mich ja abmahnen ;-)

          Du meinst: verklagen.

          Einer Klage muss/soll eine ABM vorausgehen. Wer will kann abmahnen/klagen.

          Mit freundlichen Grüßen

          Günter Frhr. v. Gravenreuth
          Rechtsanwalt, Dipl.-Ing. (FH)

          1. Hallo Günter,

            Wer will kann abmahnen/klagen.

            Du meinst, statt ungesetzlichen Serienabmahnungen eine gesetzliche Sammelklage? Eine sehr interessante Idee.

            Grüße
            Thomas

      2. Hello,

        mal so allgemein gefragt:
        Dürfen eigentlich Anwälte, die ihren eigenen Mandantgen verarschen noch als Anwälte tätig sein?
        Ich meine jetzt nicht in der Politik, das scheint ja eine Lücke zu sein, sondern so ganz normal...

        Harzliche Grüße vom Berg
        esst mehr http://www.harte-harzer.de

        Tom

        --
        Fortschritt entsteht nur durch die Auseinandersetzung der Kreativen
        Nur selber lernen macht schlau