Hi,
Bei solch einem spannenden Thema hat sichs jedenfalls angefühlt wie ein Endlos-Seminar. ;)
LOL :)
Grundsätzlich schien mir die Rechtssprechung im Internet-Bereich ziemlich unausgereift (weil unerfahren),
Das kann man so sehen. Andererseits: Prinzipiell läßt sich das UrhG auch gut auf das Internet anwenden - nur die (Erfahrung der) Richter hinken mitunter etwas der Entwicklung hinterher ... >;->
und man tut wohl bisweilen gut daran, etwaige Streitigkeiten auf anderem Wege zu lösen.
:) Sowieso. ;-)
Das gibt sich, wenn man sich dauerhaft damit beschäftigt ... ;-)
Ne Danke, lass ma stecken...:-)
Das kann durchaus auch interessant sein! :-)
Gruß, Cybaer
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