Hi,
In der Tat. In meinem nicht mehr ganz präsenten Beispiel aus München wurde z.B. bei der Bewertung der Schöpfungshöhe jede HTML-Seite einzeln bewertet. Dass auf diese Weise das UrhG nicht greifen konnte war klar,
IMHO: <pathetic>Jedes *handgemachte* Coding an sich (egal ob HTML oder z.B. C) ist Kunst. Mal Kommerz, mal mies oder oberflächlich, mal mit "Prädikat: besonders wertvoll", etc. Der Coder ist der Künstler, der aus der Palette der Techniken das nimmt, was er braucht, um Farbtöne zu mischen, die es vorher nicht gab, um ein Werk zu vollenden, welches einzigartig ist.</pathetic> ;-) Das wird ein Richter aber ohnehin wohl nie begreifen ... >:-/
Sollen die sich doch bitte nur mit "Frontpage-Codern" auseinandersetzen ... >;->
Gruß, Cybaer
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