Hallo
Der urheberrechtliche Schutz ergibt sich wenn überhaupt nur aus dem textlichen Inhalt (nennen wir ihn neudeutsch "Content"),
Uih, *das* mach mal einem Bildhauer oder Maler klar! =;->
Man könnte/sollte aber die Werke derselben als den fraglichen "Content" ansehen (Lassen wir mal Barbaras Beschränkung auf das "textliche" weg.).
Tschö, Auge
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Die Musik drückt aus, was nicht gesagt werden kann und worüber es unmöglich ist zu schweigen.
(Victor Hugo)
Veranstaltungsdatenbank Vdb 0.1
Die Musik drückt aus, was nicht gesagt werden kann und worüber es unmöglich ist zu schweigen.
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