Mathias Bigge: Impressumspflicht

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Hi alle,

auf der Basis eines Designerentwurfs erarbeite ich zur Zeit eine kleine Site. Nun vertritt der Designer mir gegenüber die These, man müsse nicht mehr auf jeder Seite das Impressum verlinken. Er beruft sich dabei auf:

http://haerting.de/de/3_lawraw/faqs/faq_webimpressum.php?we_objectID=355
"Das Gesetz schreibt vor, dass die Impressumsangaben leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten sind. Das Impressum darf somit nicht "versteckt" werden. Am besten ist es, wenn auf jeder einzelnen Seite der Website ein Link erscheint, der direkt zu dem Impressum führt. Das OLG München hat mit Urteil vom 11.9.2003 entschieden, dass auch ein Impressum, dass sich zwei Klicks von der Hauptseite entfernt befindet, noch statthaft ist. Vier Klicks sollen dagegen nicht mehr genügen, meint das LG Düsseldorf (Az. 34 O 188/02). Nach einer Entscheidung des OLG München vom 12.2.2004 soll auch aufwendiges Scrollen dazu führen, dass das Impressum nicht mehr leicht erkennbar und unmittelbar erreichbar ist."

Meinungen?

Viele Grüße
Mathias Bigge