Siechfred: Impressumspflicht

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Tag Mathias.

auf der Basis eines Designerentwurfs erarbeite ich zur Zeit eine kleine Site. Nun vertritt der Designer mir gegenüber die These, man müsse nicht mehr auf jeder Seite das Impressum verlinken. Er beruft sich dabei auf:
http://haerting.de/de/3_lawraw/faqs/faq_webimpressum.php?we_objectID=355

Wo steht das da auf der Seite? Da wird lediglich auf das Zwi-Klick-Urteil hingewiesen, wie übrigens hier auch.

"Das Gesetz schreibt vor, dass die Impressumsangaben leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten sind. Das Impressum darf somit nicht "versteckt" werden. Am besten ist es, wenn auf jeder einzelnen Seite der Website ein Link erscheint, der direkt zu dem Impressum führt.

Genauso ist es und genauso sehen es die deutschen Gerichte (bisher).

Das OLG München hat mit Urteil vom 11.9.2003 entschieden, dass auch ein Impressum, dass sich zwei Klicks von der Hauptseite entfernt befindet, noch statthaft ist.

Man stelle sich folgenden Fall vor:
Jemand setzt einen Deeplink auf irgendeine der Seiten des Kunden. Der geneigte Surfer findet sich bspw. auf der Detailseite für ein Produkt wieder, findet zwar eine Hauptnavigation, aber weder einen Link "Kontakt" oder "Impressum", noch nicht mal einen mailto-Verweis. Würde er in der Hauptnavigation dem Link "Startseite" folgen, würde er auf der Startseite auch den gewünschten Link zum Impressum finden. Wenn man jetzt mal das Urteil liest (Link in meinem oben verlinkten FA), wird man erkennen müssen, dass dieser Fall nicht mehr dem Transparenzgebot genügt. Denn in der Urteilsbegründung steht:

"Die Bezeichnungen "Kontakt" und "Impressum" werden vom situationsadäquat durchschnittlich aufmerksamen, informierten und verständigen Nutzer des Internets (World Wide Web) als Hinweis auf die Informationen zur Anbieterkennzeichnung gemäß § 6 Satz 1 TDG, § 10 Abs. 2 Satz 1 MDStV verstanden ..."

Doch gilt dies auch für "Startseite", "Home" oder von mir aus "AGB"? Ich denke nein. Da kann es auch dahingestellt bleiben, dass zwei Klicks für sich betrachtet zulässig sind.

Siechfred