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Hallo.

Der Hersteller kann das meinetwegen wünschen. Hat er einen Rechtsanspruch darauf?

Wenn a) der Hersteller und der Tuner einen entsprechenden Vertrag geschlossen haben oder b) nicht der Endkunde, sondern der Tuner die Fahrzeuge über einen Rahmenvertrag beim Hersteller erwirbt, um später zu ersetzende Teile gar nicht erst montiert zu bekommen, besteht ein Rechtsanspruch auf Vertragserfüllung.

Es ist schließlich immer noch sein Produkt (bzw. identisch zu einem anderen seiner Produkte), so als hätte ich ein Original-Ersatzteil gekauft und eingebaut, das eigentlich für ein anderes Modell gedacht war.

Das ist dabei nachrangig. Und eigentlich ist das Fahrzeug ja mehr eine Sammlung von umdeklarierten Bauteilen diverser Zulieferer. Von denen bestehen einige auf dem eigenen Logo, andere fertigen ausschließlich unter dem Namen des Abnehmers und wieder andere verschaffen dem Fahrzeugbauer mit ihrem eigenen Namen ja sogar einen geldwerten Vorteil, etwa die Hersteller von Sportsitzen oder Lautsprechern. Es ist also alles eine Frage der Vertragsgestaltung und der dahinter stehenden Absichten.

Und was der Tuner toll findet, ist mir erst recht egal. Der wird für seine Dienstleistung bezahlt und hat daher keine Veranlassung, noch seine Werbung an meinem Fahrzeug anzubringen.

Das mag für die vielen Ein-Mann-Betriebe gelten, die tatsächlich nur gelegentlich die Elektronik umprogrammieren und sonst eigentlich Autoradios einbauen. Bei vielen großen Unternehmen dieser Branche sind die Logos und Signets ein Vertragsbestandteil oder der Verzicht darauf kostenpflichtig. Und viele Kunden verzichten auch lieber auf das Tuning als auf den Schriftzug. Das ist ja der Grund für die Hersteler gewesen, bestimmte Veredeler vertraglich an sich zu binden.

Selbst die Etiketten des Autohändlers, bei dem ich das Fahrzeug gekauft habe, entferne ich nach dem Kauf - erstens geht es niemanden etwas an, wo ich mein Auto kaufe, zweitens sehe ich nicht ein, dass ich gratis für das Autohaus Reklame mache.

Das ist dein gutes Recht.
MfG, at