Hallo Daniel,
Nun, ich habe da ein Stück Software erworben, [...]
Und schon haben wir hier den ersten groben Fehler. Du hast eben _keine_ Software erworben. Das, was du gekauft hast, ist die Lizenz, sie zu benutzen. Und zwar genau so wie in der Lizenzvereinbarung, der du spätestens während des Installationsvorgangs zustimmen musst, definiert. Von daher lohnt sich die Lektüre durchaus.
[...] das ich natürlich erst mal Konfigurieren darf, wie ich das möchte.
Nicht wirklich - der Softwarehersteller an sich macht da zum Teil recht detaillierte Angaben. Was MS nun genau erlaubt oder nicht, weiss ich nicht.
[...] Ich weiß nicht, ob die Lizenz von MS mir verbietet, bestimmte Dinge der Konfiguration zu ändern, wenn ja, dann habe ich doch erhebliche Zweifel daran, dass das zulässig ist.
Unzulässig sind solche Bestimmungen nur dann, wenn du damit das zu betreibende Gerät beschädigtest oder gegen geltendes Recht verstießest; ansonsten kann dir derjenige, der dir die Lizenz erteilt, sehr genau vorschreiben, was du mit der Software, die du benutzen darfst, machst. Das ist ja der Trick an Lizenzen: Selbst, wenn du die Software auf deinem Rechner installierst, bleibt sie Eigentum des Herstellers und der darf sagen, was damit gemacht werden darf.
[...] Versteckte Funktionen durch Änderung von Registry-Keys zu aktivieren, könnte also schon mal gehen.
Nicht, wenn's explizit verboten ist. Lizenzvereinbarung lesen ist immer von Vorteil, ich sag's ja immer wieder!
Die Nutzung von Programmen, die auf dem Installationsmedium sind, für die man aber keine Lizenz hat, ist dagegen schon kritischer. Da müsste man mal analysieren, was in der Lizenz genau drin steht und ob daraus wirklich hervorgeht, dass für manche Programme auf dem Installationsmedium keine Lizenz erworben wurde.
Das ist alles eine Frage des Rahmens, der gesteckt wird. Von der Beantwortung dieser Fragen leben Heerscharen von Anwälten.
Die Einstellung "Was MS nicht will, darf man auch nicht" ist meiner Meinung nach schon etwas sehr vorauseilender Gehorsam. Das kann man schon mal hinterfragen.
Die Einstellung "Was in der Lizenzvereinbarung steht, habe ich zu beachten" halte ich persönlich für sehr gesund. Wenn man nun in einer Lizenzvereinbarung Vorschriften findet, die man für außerhalb des gesetzlichen Rahmens wähnt, kann man sich ja entsprechend beraten lassen. Fakt ist: Wenn ich eine Vereinbarung akzeptiere, dann gilt diese so lange, bis nachgewiesen ist, dass die Vereinbarung gegen geltendes Recht verstößt. Und das kann man prüfen lassen. Heerscharen von Alwälten leben davon.
File Griese,
Stonie
Ein schlechtes Statement spricht für sich - jeder Kommentar ist verschwendete Energie, die einem bei wirklich wichtigen Unterfangen fehlen könnte.
Und im Übrigen kennt auch Stonie Wayne.