hallo,
Schon mehrmals haben deutsche Gerichte entschieden, dass die Bindung von OEM-Software an eine bestimmte Hardware nur für den Händler verbindlich ist, der mit dem Softwarelieferanten einen Vertrag eingeht, nicht aber für den Endkunden.
Hm. Gerichte müssen sich im allgemeinen auf Gutachten von Sachverständigen verlassen. Und bei OEM-Software gibts noch einen Aspekt: ich habe zum Beispiel eine OEM-WindowsXP-Professional. Der aus meiner Sicht durchaus begrüßenswerte Effekt ist, daß der gesamte Quatsch mit der "Registrierung" wegfällt.
Der Weiterverkauf von OEM-Software ist daher in Deutschland völlig legal.
Auch die Weitergabe einer "Nicht-OEM-Lizenz" wäre das meines Wissens. Nicht zulässig ist allein ihre Mehrfach-Verwendung.
Grüße aus Berlin
Christoph S.