Hi,
Ja - wenn sie dauerhaft im Netz verfügbar ist und sein soll.
says who?
Da war doch mal was mit "geschäftsmäßig" und "mit der Absicht, Gewinne zu erzielen" und so.
das Problem ist die Definition von geschäftsmäßig. Diese beinhaltet meines Wissens nicht zangsläufig eine Gewinnerzielungsabsicht, sondern wird an der Nachhaltigkeit bzw. Dauerhaftigkeit des Angebotes festgemacht. Eine Quelle habe ich jetzt leider nicht spontan parat.
Was unterscheidet eine phantasievolle Testseite von einer anderen, die nicht als Testseite deklariert wird?
Die Tatsache, dass die Testseite nicht zur dauerhaften oder längerfristigen Nutzung zur Verfügung gestellt wird und demnach kein Angebot oder (Tele)dienst sein kann, sondern nach dem Test wieder gelöscht wird.
Aber mir fehlt's irgendwo an der Paragraphensubstanz, um diese Aussagen einfach zu akzeptieren. Solange sie ohne Beleg so im Raum stehen, widersprechen sie dem Stückwerk an Wissen, das ich bisher habe.
So ist das aber leider bei unbestimmten Rechtsbegriffen, die erst durch Gerichtsentscheidungen konkretisiert werden müssen.
freundliche Grüße
Ingo