Hallo,
5.) Und was muss drinnen stehen im Impresseum (datenschutz.)?
Siehe TDG §6. Der Datenschutz ist irrelevant bei Angaben, die de jure vorhanden sein müssen.
Bitte beachte dabei, dass dich der Begriff "geschäftsmäßig" nicht werwirrt. Er ist zwar im TDG nicht definiert. Wohl aber im TKG §5(10):
"geschäftsmäßiges Erbringen von Telekommunikationsdiensten" [ist] das nachhaltige Angebot von Telekommunikation für Dritte mit oder ohne Gewinnerzielungsabsicht;