Hi,
OK, das hat sich dank deines Zitates erledigt. Aber im ersten Absatz steht auch, warum das nicht für Jennifer gelten dürfte:
»Diensteanbieter haben _für geschäftsmäßige Teledienste_ mindestens folgende Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten:«
(nicht nur) meiner Meinng nach nicht, wie ich hier erläutert hatte.
freundliche Grüße
Ingo