O'Brien: Schufa: Kosten für Auskunft

Beitrag lesen

Hi seth,

bdsg §34

dort steht ja geschrieben:

<zitat>
(5) Die Auskunft ist unentgeltlich. Werden die personenbezogenen Daten geschäftsmäßig zum Zweck der Übermittlung gespeichert, kann jedoch ein Entgelt verlangt werden, wenn der Betroffene die Auskunft gegenüber Dritten zu wirtschaftlichen Zwecken nutzen kann. Das Entgelt darf über die durch die Auskunftserteilung entstandenen direkt zurechenbaren Kosten nicht hinausgehen. Ein Entgelt kann in den Fällen nicht verlangt werden, in denen besondere Umstände die Annahme rechtfertigen, dass Daten unrichtig oder unzulässig gespeichert werden, oder in denen die Auskunft ergibt, dass die Daten zu berichtigen oder unter der Voraussetzung des § 35 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 zu löschen sind.

(6) Ist die Auskunftserteilung nicht unentgeltlich, ist dem Betroffenen die Möglichkeit zu geben, sich im Rahmen seines Auskunftsanspruchs persönlich Kenntnis über die ihn betreffenden Daten und Angaben zu verschaffen. Er ist hierauf in geeigneter Weise hinzuweisen.
</zitat>

Wie verhält sich das denn eigentlich bei der Schufa? Die wollen ja Geld für die Auskunft haben, aber widerspricht das nicht der gesetzlichen Regelung, dass die Auskunft unentgeltlich ist?

Schönen Sonntag noch!
O'Brien

--
Frank und Buster: "Heya, wir sind hier um zu helfen!"