luiZa: Community

Hallo,

ich habe mich auf einer Community angemeldet. Ich habe den verdacht, dass da meine eMail Adresse und auch sonstige Daten verkauft werden. Hab seit dem so viel Spam in meinem MailPostfach das ist nicht mehr schön. OK das ist nicht meine Mail Adresse wo auch andere haben die habe ich extra für die Community angelegt.

Wollte mal fragen, ob es ein Gesetzt gibt, wo ich verlagen kann, dass ich vorgelegt bekomme, welche Daten von mir gespeichert sind und an wen meine Mail Adresse schon verkauft worden ist?

Hab das schon mal versucht so zu klären, aber das einzigste was kommt, wir haben nur die Daten, die du selber eingegeben hast. Das ist einfach nicht war, denn IP usw haben die auch von mir.

Dann wollte ich mit dem Chef verbunden werden, alles was da kommt dann ist dass wir Telefonisch kein Support geben. Ist das zugelassen, denn das ist kein Support, das ist was Rechtliches. Kann man da ebenfalls vorgehen?

Gruß,
luiZa

  1. gudn tach!

    [...] verdacht, dass da meine eMail Adresse und auch sonstige Daten verkauft werden.

    verstoesst es gegen die agb?
    ist ausgeschlossen, dass ein anderes mitglied aus der community die daten missbraucht?

    Wollte mal fragen, ob es ein Gesetzt gibt, wo ich verlagen kann, dass ich vorgelegt bekomme, welche Daten von mir gespeichert sind[...]

    bdsg §34

    Hab das schon mal versucht so zu klären, aber das einzigste was kommt, wir haben nur die Daten, die du selber eingegeben hast. Das ist einfach nicht war, denn IP usw haben die auch von mir.

    was ist "usw."?

    Dann wollte ich mit dem Chef verbunden werden, alles was da kommt dann ist dass wir Telefonisch kein Support geben. Ist das zugelassen, denn das ist kein Support, das ist was Rechtliches. Kann man da ebenfalls vorgehen?

    wenn sie telefonisch keinen support geben, kannst du ja einen brief hinschreiben.

    prost
    seth

    1. Hi seth,

      bdsg §34

      dort steht ja geschrieben:

      <zitat>
      (5) Die Auskunft ist unentgeltlich. Werden die personenbezogenen Daten geschäftsmäßig zum Zweck der Übermittlung gespeichert, kann jedoch ein Entgelt verlangt werden, wenn der Betroffene die Auskunft gegenüber Dritten zu wirtschaftlichen Zwecken nutzen kann. Das Entgelt darf über die durch die Auskunftserteilung entstandenen direkt zurechenbaren Kosten nicht hinausgehen. Ein Entgelt kann in den Fällen nicht verlangt werden, in denen besondere Umstände die Annahme rechtfertigen, dass Daten unrichtig oder unzulässig gespeichert werden, oder in denen die Auskunft ergibt, dass die Daten zu berichtigen oder unter der Voraussetzung des § 35 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 zu löschen sind.

      (6) Ist die Auskunftserteilung nicht unentgeltlich, ist dem Betroffenen die Möglichkeit zu geben, sich im Rahmen seines Auskunftsanspruchs persönlich Kenntnis über die ihn betreffenden Daten und Angaben zu verschaffen. Er ist hierauf in geeigneter Weise hinzuweisen.
      </zitat>

      Wie verhält sich das denn eigentlich bei der Schufa? Die wollen ja Geld für die Auskunft haben, aber widerspricht das nicht der gesetzlichen Regelung, dass die Auskunft unentgeltlich ist?

      Schönen Sonntag noch!
      O'Brien

      --
      Frank und Buster: "Heya, wir sind hier um zu helfen!"
      1. gudn tach O'Brien!

        Wie verhält sich das denn eigentlich bei der Schufa? Die wollen ja Geld für die Auskunft haben, aber widerspricht das nicht der gesetzlichen Regelung, dass die Auskunft unentgeltlich ist?

        http://de.wikipedia.org/wiki/SCHUFA#Kritik_an_der_SCHUFA

        prost
        seth

        1. Hi seth,

          http://de.wikipedia.org/wiki/SCHUFA#Kritik_an_der_SCHUFA

          danke für den Tipp. Scheint so, als wenn man gegenüber der Schufa mit vertretbarem Aufwand weder Milch noch Schnitte hat.

          Schönen Sonntag noch!
          O'Brien

          --
          Frank und Buster: "Heya, wir sind hier um zu helfen!"