firmengründung
severin
- recht
hallo zusammen,
ich möchte meine fähigkeiten als webdesigner als alleinunternehmer "öffentlich machen".
was muß ich dabei alles bedenken?
zu meiner person:
standort: österreich
über 30 jahre alt, ich habe auch noch einen anderen angemeldeten job.
ich habe auch jetzt schon private homepages gestaltet und dafür auch geld bekommen, aber eher aufwandsentschädigungen.
ist es ratsam, den firmennamen schützen zu lassen?
muß ich das ganze überhaupt anmelden?
viell. wisst ihr ja einen guten link?
(wie gesagt: es geht um österreichische bedingungen...)
dnke und lg
sev
Hi there,
ich möchte meine fähigkeiten als webdesigner als alleinunternehmer "öffentlich machen".
was muß ich dabei alles bedenken?
Gewerbe anmelden und beim Finanzamt eine IDE-Nummer besorgen. Das wars. Mehr gibts nicht.
über 30 jahre alt, ich habe auch noch einen anderen angemeldeten job.
Das ist egal; Sozialversicherung mußt Du trotzdem wegbrennen, die melden sich schon bei Dir, wenn Du erst einmal ein Gewerbe angemeldet hast.
ich habe auch jetzt schon private homepages gestaltet und dafür auch geld bekommen, aber eher aufwandsentschädigungen.
Mehr bekommst Du auch als selbstständiger Webdesigner nicht.
ist es ratsam, den firmennamen schützen zu lassen?
Nein.
muß ich das ganze überhaupt anmelden?
Das hängt davon ab, ob Du damit rechnest, daß Dich jemand anzeigt, wenn Du pfuschst. Ein Gewerbevergehen kostet beim ersten Mal so um die 35 Euro. Um eine IDE-Nummer, die in .AT ATU-Nummer genannt wird, die Du vom Finanzamt erhältst, wirst Du in keinem Fall herumkommen. Schliesslich will keiner auf den 20 Prozent Mwst. sitzen bleiben, die er nicht geltend machen kann, wenn auf der Rechnung, die Du ihm stellst, diese Nummer nicht drauf steht. Und ohne Rechnung wirst Du wahrscheinlich von Firmen nicht einmal Aufwandsentschädigungen bekommen.
Ob die Firmen, bei jemandem, den sie nicht kennen, einen Gewerbenachweis verlangen, hängt vermutlich von diversen Umständen ab; auszuschliessen ist es nicht, denn wenn Du das nicht nachweisen kannst muss die Firma, die Dir einen Auftrag gibt, unter Umständen Soziaversicherung für Dich nachzahlen, da Du dann ja nicht als Selbstständiger, sondern als Werkvertragsnehmer oder so aufgetreten bist...
Hallo Klawischnigg,
wenn ich Dir in einem Punkt widersprechen darf:
eine Umsatzsteuer-ID ist nicht notwendig und - wie ich es aktuell erfahren musste - von den Finanzämtern nicht unbedingt erwünscht.
Wenn man ein Gewerbe anmeldet, geht einer der Durchschläge an das Finanzamt, von dort bekommt man eine Steuernummer zugeteilt, sofern man noch keine hat, inder Form 01234/98765.
Eine Umsatzsteuer-ID (Form DE 1234567890) muss man explizit beantragen, benötigt wird sie aber nur im Aussenverkehr mit Europa. Sollte man also keine Umsätze mit dem europäischen Ausland tätigen, so kann es zu einer Nachfrage des Finanzamtes kommen.
Gruss city
Hi there,
wenn ich Dir in einem Punkt widersprechen darf:
eine Umsatzsteuer-ID ist nicht notwendig und - wie ich es aktuell erfahren musste - von den Finanzämtern nicht unbedingt erwünscht.
Kann sein, in Österreich verhält sich das anders. Vor allem werden auch innerhalb .AT von Auftraggebern keine Rechnungen ohne die sogenannte ATU-Nummer akzeptiert.
Wenn man ein Gewerbe anmeldet, geht einer der Durchschläge an das Finanzamt, von dort bekommt man eine Steuernummer zugeteilt, sofern man noch keine hat, inder Form 01234/98765.
Sehr merkwürdig. In .AT meldet man ein Gewerbe beim Magistrat oder Gemeinde an; da gibts aber keine Durchschläge ans Finanzamt. Es bleibt Dir weitgehend überlassen, ob Du Steuern zahlen willst oder nicht. Nur die Sozialversicherung wird davon informiert...
Eine Umsatzsteuer-ID (Form DE 1234567890) muss man explizit beantragen, benötigt wird sie aber nur im Aussenverkehr mit Europa. Sollte man also keine Umsätze mit dem europäischen Ausland tätigen, so kann es zu einer Nachfrage des Finanzamtes kommen.
Ist in Ö definitiv anders...
Hell-O!
Kann sein, in Österreich verhält sich das anders. Vor allem werden auch innerhalb .AT von Auftraggebern keine Rechnungen ohne die sogenannte ATU-Nummer akzeptiert.
Ja, das hatte mich seinerzeit auch sehr verwundert, in DE kannst du entweder die Steuernummer oder die UStID-Nr. angeben, für Österreich siehe Info des österreichischen Finanzministeriums und Vorschriften über den Vorsteuerabzug.
Ansonsten gibt's im WWW natürlich auch Informationen zur Unternehmensgründung in Österreich.
Siechfred