bambam: Konzertmitschnitte - legal?

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"...ein über den Zaun schallendes Open-Air-Konzert aufzunehmen und online zu stellen, da hätte ich hinsichtlich der rechtlichen Bewertung so meine Zweifel, ob da alles eindeutig und klar ist. ..."

Das ist rechtlich eigentlich eindeutig. Denn es geht nicht darum, wie man an einen Mitschnitt gelangt oder wie dessen Qualität ist, sondern nur ob durch das Onlinestellen die Nutzungsrechte verletzt werden. Und das werden sie dann in der Regel (wenn keine explizite Genehmigung vorliegt) bei jedem Künstler, der einen Plattenvertrag besitzt bzw. dessen Songs bei der GEMA angemeldet sind.

Da schützt derzeit lediglich die Tiefe des Internets und die Tatsache, dass nicht jeder Rechtebesitzer den Aufwand betreibt jeden kleinen Fisch vor den Richter zu ziehen, da in solchen Fällen auch nicht eindeutig ist ob ein Gericht nicht auf private Nutzung entscheidet.