Alexander Brock: Konzertmitschnitte - legal?

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Hallo Freunde des gehobenen Forumsgenusses,

da kann ich mir bei öffentlichen Ereignissen vorstellen, dass es eine
kurze Zeitspanne gibt, die etwa im Rahmen eines journalistischen Berichts
eine Reproduktion dauern darf.

Ja, wenn das als Zitat verwendet wird.

Und der Nachbar dürfte vielleicht auch aufgenommen werden, um z.B. vor Gericht
die Belästigung zu dokumentieren.

Ich übe zwischen 8:00 und 22:00 Uhr, da kann der gar nix machen,
da kann ich mit dem Akkordeon so viel Lärm machen, wie ich will.

Wie war das eigentlich mit dem Text "Maschendrahtzaun"?

Ja wie war das da?

Gruß
Alexander Brock