Moin!
Die Aussage von Günni reicht doch aus, ihm wiederum eine Unterlassungsklage an den Hals zu hängen, daß er sowas nicht leichtfertig behaupten darf.
Das tut sie zwar, aber das ist nicht meine Entscheidung. Ich bin kein Vereinsmitglied, also nicht geschädigt, also nicht klagebefugt. Natürlich reicht die Aussage aus, um "ihm den Arsch weg"¹) zu klagen.
Der Herr Anwalt darf aus meiner Sicht laut hörbar "Danke" sagen, wenn das unterbleibt. Wie wäre es mit einem Einstellen seiner Provokationen?
¹ Das ist "Volksmund".
MFFG (Mit freundlich- friedfertigem Grinsen)
fastix®
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Als Freiberufler bin ich immer auf der Suche nach Aufträgen: Schulungen, Seminare, Training, Development
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