Hello,
Deshalb möchte ich mich, für die Zeit bis August, ein wenig selbstständig machen.
Ich habe schon mehrfach gehört, dass es nun (ab 1. April) auch Selbstständigen möglich sein soll, in die Arbeitslosenversicherung einzuzahlen. Und das soll kein Aprilscherz sein.
Der Mindestbeitrag solle 66 Euro betragen und für ein relativ breites "Gehaltsspektrum" Gültigkeit haben. Die Leistungen. die man ggf. nach einem Jahr Selbstständigkeit bezeihen könne, seien dagegen gar nicht spärlich.
Ich habe unsere örtlichen "Fallmanager" dazu befragt, aber die wussten davon nichts, oder aber wollten davon nichts wissen.
Jedenfalls könnte das für Dich immerhin relevant sein und weil ich es ohnhin schon länger mal fragen wollte, tue ichs jetzt und hier: Wer weiß etwas konkretes über diese Gesetzesänderung?
Harzliche Grüße vom Berg
http://www.annerschbarrich.de
Tom
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