Chris: KG-Vertrag

Hallo Rechtskundige,

ich habe da zwei, drei Fragen:

1. Bedarf ein KG-Vertrag eines Notars, oder kann man ihn zwischen
   den Gesellschaftern auch direkt abschließen (also ohne Notar)?

2. Darf das Stimmrecht in einer KG frei vereinbart werden, oder ist
   es an den Kapitalanteil gebunden?

3. Wie hoch ist ein KG-Anteil?

4. Muss der KG-Anteil sofort voll eingezahlt werden?

LG
Chris

  1. Tag Chris.

    1. Bedarf ein KG-Vertrag eines Notars, oder kann man ihn zwischen
         den Gesellschaftern auch direkt abschließen (also ohne Notar)?

    Der Notar muss lediglich die Anmeldung zum Handelsregister beglaubigen, den Vertrag und die Anmeldung können die Gesellschafter auch ohne Notar abfassen.

    1. Darf das Stimmrecht in einer KG frei vereinbart werden, oder ist
         es an den Kapitalanteil gebunden?

    Vereinbaren kannst du alles, so lange es nicht gegen geltende Gesetze oder die guten Sitten verstößt. Grundsatz ist nach Köpfen, allerdings gelten beim Kommanditisten Einschränkungen.

    1. Wie hoch ist ein KG-Anteil?

    Kommt drauf an, ein Mindestbetrag ist nicht gesetzlich vorgeschrieben.

    1. Muss der KG-Anteil sofort voll eingezahlt werden?

    Nein, allerdings haftet der Kommanditist für den noch nicht eingezahlten Teil unmittelbar, persönlich und unbeschränkt (der Komplementär übrigens sowieso).

    Siechfred

    1. Hallo Siechfred,

      1. Darf das Stimmrecht in einer KG frei vereinbart werden, oder ist
           es an den Kapitalanteil gebunden?

      Vereinbaren kannst du alles, so lange es nicht gegen geltende Gesetze oder die guten Sitten verstößt. Grundsatz ist nach Köpfen, allerdings gelten beim Kommanditisten Einschränkungen.

      Könnte man die Anzahl der Stimmen also z.B. aus der Anzahl der Jahre der realen Beteiligung, dem eingezahlten Kapitalanteil und einem frei bestimmten Anteil errechnen? Erben sollten hier im Erbfall wieder von vorne anfangen mit der Jahreszählung.

      Bei der GmbH ist dies mMn nicht zulässig, sondern per Gesetz direkt an den Kapitalanteil gebunden. Um gerade diesen (möglichen) Unterschied zwischen GmbH und KG geht es mir.

      1. Wie hoch ist ein KG-Anteil?

      Kommt drauf an, ein Mindestbetrag ist nicht gesetzlich vorgeschrieben.

      Mir war da eine gesetzlich festgelegte Stückelung von 500 DM im Kopf, oder gab es das nie?

      LG
      Chris

      1. Tag Chris.

        Könnte man die Anzahl der Stimmen also z.B. aus der Anzahl der Jahre der realen Beteiligung, dem eingezahlten Kapitalanteil und einem frei bestimmten Anteil errechnen? Erben sollten hier im Erbfall wieder von vorne anfangen mit der Jahreszählung.

        Wie gesagt kannst du alles vereinbaren.

        Bei der GmbH ist dies mMn nicht zulässig, sondern per Gesetz direkt an den Kapitalanteil gebunden. Um gerade diesen (möglichen) Unterschied zwischen GmbH und KG geht es mir.

        Es ist bei der KG durchaus Usus, Stimmrechte am Kapitalanteil festzumachen. In der Praxis werden für jeden Gesellschafter mehrere Kapitalkonten geführt, eines davon ist das "Kapitalkonto I" oder auch "Festkapital". Dieses spiegelt i.d.R. die Stimmrechtsanteile wider, im Vertrag steht dann zumeist eine Regelung ähnlich der bei der GmbH, in etwa "Je xxx EUR des Kapitalkontos I gewähren eine Stimme".

        Die von dir angesprochene Variante würde ich nicht über das Stimmrecht, sondern über die Gewinnverteilung regulieren. Aber derartige Konstrukte würde ich ohne den fachkompetenten Rat eines auf Gesellschaftsrecht spezialisierten Anwalts nicht mal ansatzweise in Betracht ziehen :-)

        1. Wie hoch ist ein KG-Anteil?
          Kommt drauf an, ein Mindestbetrag ist nicht gesetzlich vorgeschrieben.
          Mir war da eine gesetzlich festgelegte Stückelung von 500 DM im Kopf, oder gab es das nie?

        Es gibt definitiv kein Mindestkapital und auch keine Mindeststückelung. Ob das aber schon immer so war, kann ich dir nicht sagen. Jedenfalls ist das, was ich weiß, seit meinem Studium 1991 unverändert gültig.

        Siechfred

        1. Hallo Siechfred,

          Es gibt definitiv kein Mindestkapital und auch keine Mindeststückelung. Ob das aber schon immer so war, kann ich dir nicht sagen. Jedenfalls ist das, was ich weiß, seit meinem Studium 1991 unverändert gültig.

          Danke nochmal für die Infos.
          Ich werde mich dann nochmal durch das HGB und das GmbH-Gesetz wühlen. Brauche nur erst eine neue Ausführung. Aufs Netz kann man sich da kleider auch nicht immer verlassen.

          LG
          Chris