TomIRL: S-Hilfe wg. Zweitwohungsabgabe in Mainz

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Üblicherweise reicht eine formlose Eingabe.
Da so etwas Bundesweit nicht unüblich ist (in Berlin gibt es so etwas auch), wirst Du wohl nicht viel Erfolg haben.
Hintergrund ist der, dass die Gemeinden nur an der Lohnsteuer der Erstwohnsitzinhaber partizipieren. Der Arbeitsplatz erfordert aber oft eine Zweitwohnung, die noch dazu erheblich steuerlich gefördert wird.
So besteht quasie kein Anreiz seinen Erstwohnsitz zu verlagern, obwohl es das Meldegesetz eigentlich verlangt und dies sogar Bußgeldbewehrt ist.

TomIRL