Hallo.
Doch, es gibt da ganz wenige Ausnahmen. Eigentlich sind Universitätsnamen die einzige Ausnahme, die mir einfällt.
Dabei sind Personennamen doch viel naheliegender.
anders als bei Straßennamen
Die Straßennamen sind meines Wissens genormt worden, um die händische Postverteilung zu erleichten. Die geringe Breite der Adressfelder und vergleichsweise lange Personennamen, nach denen Straßen benannt wurden, könnten ansonten zu unpraktischen Umbrüchen und somit zu Anschriften wie dieser führen:
Friedrich Wilhelm von Hohenzollern
Straße 1
Und da ja Straßennamen ohnehin nicht willkürlich oder von jederman vergeben werden können, war eine solche Regel ja auch verhältnismäßig leicht durchzusetzen.
Eigentlich ist sogar zu loben, dass man keine Verwaltungsvorschrift daraus gemacht hat, sondern die Regel schlicht in den Duden aufgenommen hat, der ja für öffentliche Stellen maßgeblich in diesen Fragen ist.
MfG, at