TomIRL: Was tun bei Grafik-Napping?

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Veehrter JB,

Jein, ich denke mit einem freundlichen Schreiben kann man evtl. durchaus auch etwas bewirken.

Es geht nicht darum "vielleicht" etwas bewegen zu können!
Es geht darum, dass Dir juristische Fehler mitunter sehr teuer zu stehen kommen können.
Es ist vielfach preiswerter zunächst mit einm Anwalt das Problem zu erörtertern

Juristisch vieleicht ein Fehler, menschlich aber richtig.

Und ich kann mir nich tvorstellend as für ein späteres juristisches Vorgehen durch so ein Schreiben die Urheberschaft erlischt.

Nein, die Urheberschaft kann nicht erlöschen.
Die Frage die im Raum steht, ob Du hinreichend Beweise hast für das was Du behauptest! Und diese Frage kann und darf nur ein ausgebildeter Jurist fachgerecht beantworten!

Ich persönlich bin würde es erstmal unter Menschen probieren. "Sehr geehrter Herr, blablabla, sie haben bla Grafik kopiert und verwenden diese ohne mein EInverständnis auf ihrer Internetseite. Ich bitte Sie balbla entfernenen, eigene Grafik zu erstellen. (Bitte in Deutschland nicht das Copyright erwähnen sowas gibt es hierzulande in der Form nicht, wir haben das Urheberecht und es ist etwas anders als das US-Copyright). Sind sie nicht bereit blabal sehe ich mich leider gezwungen rechtliche Schritte, bla."

Wenn Du mit einem Rechtsanwalt drohst, solltest Du auch wissen an wen Du Dich im Zweifel wendest, und wie Deine juristischen Erfolgsaussichten überhaupt sind!
Alles andere ist blabla Sülz, übrigens rechtschutzversicherungen kommen für solche Verfahren in der Regel nicht auf.
D.h. deine Kosten und die Kosten deines Verfahrensgegners trägst im Fall des Scheiterns Deiner Bemühungen im Zweifel Du selbst.
Auf das Risiko, dass die Gegenseite den Spieß einfach rumdreht, hatte ich weiter unten schon hingewiesen.
Das ganze könnte einhergehen mit einer Unterlassungserklärunge solche Behauptungen wie die hier im Forum getätigten zukünftig zu unterlassen.
Kostenpunkt schätzungsweise so irgendwas zwischen 400 und 800 EUR ohne die Kosten für den eigenen Anwalt.

Wenn er darauf nicht reagiert hätte ich persönlich schonmal ein besseres Gewissen einen Anwalt zu beauftragen, weil ich mir denke "Ar***loch, ich habe es auf normalem Wege unter Menschen probiert, wenn Du das einfach ignorierst hast Du es nicht anders verdient als mit der Knute..."

Den Freiherrn würde ich aus verschiedenen Gründen vermutlich eher nicht damit beauftragen.
Es gibt hinreichend andere kompetente Anwälte die die Vertretung gern und sicher auch fachgerecht übernehmen.

Mit freundlichen Grüßen

TomIRL