eddi: Notar in Berlin gesucht

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Hallo,

[...] gerichtsverwertbar speichert?

was ist das?

Software läßt sich problemlos verändern. Wird sie zum Gegenstand einer Beweisführung, muß das Beweismittel gegen die Einrede der Veränderung (u. A.) bestehen können. Wird sie hingegen notariell beglaubigt, kann Software vor Gericht als Beweismittel verwertet werden.

Gruß aus Berlin!
eddi