Hallo,
Software auf CD-R oder DVD(+-)R brennen, und das Datum der Einlieferung notariell festhalten lassen beweist, dass die Software zum Einlieferungsdatum den Zustand, wie er auf dem Datenträger festgehalten ist, besitzt.
ich sehe schon, ich werde etwas weiter ausholen müssen:
Ich bin Nutzer der Software und zahle (im eigentlichen Sinne) eine Pacht dafür. Die Software ist auf einer bereitgestellten Maschine. Ich muß nachweisen, daß die Software vertraglich zugesicherte Kriterien nicht erfüllt. Sie muß also unter notarieller Aufsicht von der Maschine kopiert werden und deswegen muß ich vorallem gegen die Einrede der Veränderung gewappnet sein.
Gruß aus Berlin!
eddi